Ziele
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Ziele und Grundsätze
Förderkriterien
Welche Projekte können gefördert werden?
Wen sollen die Projekte ereichen?
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Die Projekte müssen die LOS-Zielgruppen erreichen. Dazu gehören insbesondere:
- Sozial benachteiligte Jugendliche
- Behinderte Menschen
- Aussiedlerrinnen und Aussiedler
- Migranten und Migrantinnen
- Alleinerziehende
- Berufsrückkehrerinnen/Wiedereinsteigerinnen
- Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Langzeitarbeitslose
- Wohnungslose
- Suchtmittelabhängige Menschen
- Straffällige Menschen
Kinder und Senioren sind keine direkten LOS-Zielgruppen. Sie können aber an Projekten beteiligt sein
oder indirekt von Projekten profitieren. Bei der Gründung von Netzwerken sind die Zielgruppen zum Beispiel Organisationen, Gruppen, Einrichtungen oder Unternehmen. |
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Was kann gefördert werden und in welchem Umfang?
Wie lange können Projekte gefördert werden?
Wer kann einen Antrag stellen und ein Projekt durchführen?
Wo und wie werden Anträge eingereicht?
Wer entscheidet über die Förderung
Verpflichtungen für Mikroprojektträger
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Erläuterungen
Erläuterungen zum Antragsverfahren für LOS-Projekte
Ziele und Grundsätze
Kosten - Finanzierung
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Honorarkosten zählen zu den Sachkosten. Minijobs gehören zu den Personalkosten.
Bitte im Finanzierungsplan entsprechend berücksichtigen!
Honorare dürfen nicht über 60 Euro/Stunde liegen (Vergleich mit Honoraren
bei VHS etc.).
Personalkosten sollen nicht über den Tarifen im öffentlichen Dienst liegen
(Besserstellungsgebot).
Im Finanzierungsplan keine Pauschalen z.B. bei Sach- und Nebenkosten angeben;
genau aufschlüsseln bzw. anteilige Kosten für das Projekt beziffern.
Arbeiten Personen nicht ausschließlich für das Projekt, müssen die Kosten abgrenzbar nachgewiesen werden
(Stundennachweis; Stundensatz angeben: Jahresbruttogehalt ohne Sonderzahlungen/45 Arbeitswochen/wöchentliche Arbeitszeit); alle Kosten des Arbeitgebers (Brutto) sind förderfähig.
Ist eine Person Teilzeit bei einem Träger beschäftigt, ist eine Aufstockung für ein LOS-Projekt möglich.
In ein Mikroprojekt dürfen keine anderen Mittel fließen. Der maximale finanzielle Umfang eines Projektes beträgt somit 10.000 Euro.
Einnahmen z.B. Spenden, Teilnehmerbeiträge in Mikroprojekten reduzieren die Fördermittel.
Bei der Vergabe von Honorar- und Werkverträgen müssen die üblichen Vergaberichtlinien beachtet werden (VOL/A).
(in Ausnahmen freihändige Vergabe mit Begründung möglich)
Bei größeren Ausrüstungsgütern sind 3 Kostenangebote einzuholen.
Abschreibung: gilt für die Laufzeit des Projektes vom Zeitpunkt der Anschaffung des Gutes. Computer und Bildschirm zählen als ein Gut! Beispiel: Wert des Gutes = 3.600 Euro: Wert/12 (Monate) = 300 Euro / 3 Jahre Abschreibung = 100 Euro. Das Projekt läuft 4 Monate und das Gut wurde zu Beginn angeschafft, so können 400 Euro erstattet werden.
Vor Projektbeginn angeschaffte und für das Projekt genutzte Güter sind abschreibungsfähig, wenn diese nicht schon beim Finanzamt angemeldet wurden.
Als Sachkosten zählen Güter im Wert bis zu 410 Euro netto.
Baumaßnahmen und Investitionen sind nicht förderfähig! Ausnahmen: Beispiel: Bei einem Projekt
zur Wohnumfeldverbesserung, bei dem z.B. Jugendliche oder Arbeitslose an Arbeit herangeführt werden sollen, liegt die Grenze bei 2.100 Euro für die Kosten von Materialien (darin ein Gut nicht über 410 Euro). Die Maßnahme muss in Eigenleistung erfolgen. Personalkosten für eine professionelle Firma sind nicht förderfähig; jedoch für eine Person zur Anleitung/Qualifizierung. |
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Antrag
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Soziale Stadt Düren
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