Ziele
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Ziele und Grundsätze

LOS-Projekte sollen die soziale Integration, der Zusammenhalt von Einheimischen und Zugewanderten und die Teilhabe Benachteiligter am Stadtteilleben fördern und die Lebenschancen von Benachteiligten verbessern, damit alle gleiche Chancen auf eine Ausbildung oder Beschäftigung haben. Gender Mainstreaming, das heißt die Herstellung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen, Mädchen und Jungen, und Interkulturalität – die Einbeziehung von Menschen verschiedener Herkunft – sind wichtige Grundsätze.

 

Förderkriterien

Welche Projekte können gefördert werden?

Die Projekte müssen die Ziele des Lokalen Aktionsplans verfolgen. Unterstützt werden Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung. Die berufliche Qualifizierung wird bei LOS nicht so eng gefasst wie im allgemeinen bei Projekten, die durch den Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Das heißt, auch das Vermitteln von Schlüsselqualifikationen in den verschiedenen Formen, der Austausch und die Weiterentwicklung von Talenten können Ziele sein, wenn begründet werden kann, dass diese Kompetenzen eine wichtige Voraussetzung für die spätere berufliche Eingliederung sind.

Die benachteiligten Personengruppen können auch zum Beispiel durch Projekte für lokale Wohnumfeldverbesserungen, für gemeindenahe Dienstleistungen oder im Bereich der lokalen Kultur oder Pflege der Umwelt beruflich qualifiziert werden.

 

Wen sollen die Projekte ereichen?

Die Projekte müssen die LOS-Zielgruppen erreichen. Dazu gehören insbesondere:

- Sozial benachteiligte Jugendliche

- Behinderte Menschen

- Aussiedlerrinnen und Aussiedler

- Migranten und Migrantinnen

- Alleinerziehende

- Berufsrückkehrerinnen/Wiedereinsteigerinnen

- Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

- Langzeitarbeitslose

- Wohnungslose

- Suchtmittelabhängige Menschen

- Straffällige Menschen

Kinder und Senioren sind keine direkten LOS-Zielgruppen. Sie können aber an Projekten beteiligt sein
oder indirekt von Projekten profitieren. Bei der Gründung von Netzwerken sind die Zielgruppen zum Beispiel Organisationen, Gruppen, Einrichtungen oder Unternehmen.

 

Was kann gefördert werden und in welchem Umfang?

Projekte können in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro für eine Förderperiode gefördert werden. Sie müssen inhaltlich gegenüber bestehenden Projekten abgrenzbar sein. Förderfähig sind Sach-, Honorar- und Personalkosten. Personalkosten müssen abgrenzbar und projektbezogen sein. Ausrüstungsgüter können bis 410 Euro oder in Höhe der Abschreibung für den Projektzeitraum gefördert werden.

 

Wie lange können Projekte gefördert werden?

Projekte können innerhalb eines Förderjahres gefördert werden. Sie müssen inhaltlich in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.

 

Wer kann einen Antrag stellen und ein Projekt durchführen?

Träger von Projekten können zum Beispiel Initiativen und Arbeitskreise, Vereine, Genossenschaften,
Bildungs- und Maßnahmeträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen,
Wirtschaftsverbände, Lehrstellenbündnisse, aber auch Einzelpersonen (zum Beispiel bei Existenzgründungen) sein.

 

Wo und wie werden Anträge eingereicht?

Der Antrag ist schriftlich und in zweifacher Ausfertigung bis zum 18. Juni 2008 an die Lokale Koordinierungsstelle zu richten. Bitte verwenden Sie dazu das vorgesehene Formular, das Sie im Infozentrum bekommen können oder auf Anfrage bei der Lokalen Koordinierungsstelle erhalten. Achten Sie darauf, dass das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist – nur über solche Anträge kann der Begleitausschuss auch entscheiden.

 

Wer entscheidet über die Förderung

Die Entscheidung über eine Förderung wird durch den LOS-Begleitausschuss auf lokaler Ebene gefällt. Dieser Ausschuss besteht aus Vertreter/innen der beteiligten Ämter, der lokalen Akteure, Bewohner/-innen des Fördergebietes und Vertreter/-innen der Zielgruppen von LOS.

 

Verpflichtungen für Mikroprojektträger

Zwischen der Lokalen Koordinierungsstelle und dem Mikroprojektträger wird ein Vertrag abgeschlossen.
Träger sind u.a. dazu verpflichtet, die Arbeitshilfe für Öffentlichkeitsarbeit und Gender Mainstreaming zu beachten, das Projekt zu dokumentieren (nach Möglichkeit auch in Bildern), der Lokalen Koordinierungsstelle Meldungen zum Zwischen- und Endbericht abzugeben und Einnahmen und Ausgaben im Mikroprojekt zu erfassen.

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Erläuterungen

Erläuterungen zum Antragsverfahren für LOS-Projekte

Wir haben versucht, die Beantragung von Projekten so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Trotzdem muss es ein paar Regeln und ein einheitliches Formular geben, damit die Anträge vergleichbar sind und alle die gleichen Chancen haben. Hier finden Sie Hinweise und Antworten auf Fragen, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Wir haben die Fragestellungen aus dem Stammblatt I übernommen, damit Sie Ihre Formulierungen direkt dort wieder verwenden können!

 

Ziele und Grundsätze

LOS-Projekte sollen die soziale Integration, der Zusammenhalt von Einheimischen und Zugewanderten
und die Teilhabe Benachteiligter am Stadtteilleben fördern und die Lebenschancen von Benachteiligten verbessern, damit alle gleiche Chancen auf eine Ausbildung oder Beschäftigung haben. Gender Mainstreaming, d.h. die Herstellung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen, Mädchen und Jungen, und Interkulturalität – die Einbeziehung von Menschen verschiedener Herkunft – sind wichtige Grundsätze.

 

Kosten - Finanzierung

Honorarkosten zählen zu den Sachkosten. Minijobs gehören zu den Personalkosten.
Bitte im Finanzierungsplan entsprechend berücksichtigen!

Honorare dürfen nicht über 60 Euro/Stunde liegen (Vergleich mit Honoraren
bei VHS etc.).

Personalkosten sollen nicht über den Tarifen im öffentlichen Dienst liegen
(Besserstellungsgebot).

Im Finanzierungsplan keine Pauschalen z.B. bei Sach- und Nebenkosten angeben;
genau aufschlüsseln bzw. anteilige Kosten für das Projekt beziffern.

Arbeiten Personen nicht ausschließlich für das Projekt, müssen die Kosten abgrenzbar nachgewiesen werden
(Stundennachweis; Stundensatz angeben: Jahresbruttogehalt ohne Sonderzahlungen/45 Arbeitswochen/wöchentliche Arbeitszeit); alle Kosten des Arbeitgebers (Brutto) sind förderfähig.

Ist eine Person Teilzeit bei einem Träger beschäftigt, ist eine Aufstockung für ein LOS-Projekt möglich.

In ein Mikroprojekt dürfen keine anderen Mittel fließen. Der maximale finanzielle Umfang eines Projektes beträgt somit 10.000 Euro.

Einnahmen z.B. Spenden, Teilnehmerbeiträge in Mikroprojekten reduzieren die Fördermittel.

Bei der Vergabe von Honorar- und Werkverträgen müssen die üblichen Vergaberichtlinien beachtet werden (VOL/A).
(in Ausnahmen freihändige Vergabe mit Begründung möglich)

Bei größeren Ausrüstungsgütern sind 3 Kostenangebote einzuholen.

Abschreibung: gilt für die Laufzeit des Projektes vom Zeitpunkt der Anschaffung des Gutes. Computer und Bildschirm zählen als ein Gut! Beispiel: Wert des Gutes = 3.600 Euro: Wert/12 (Monate) = 300 Euro / 3 Jahre Abschreibung = 100 Euro. Das Projekt läuft 4 Monate und das Gut wurde zu Beginn angeschafft, so können 400 Euro erstattet werden.

Vor Projektbeginn angeschaffte und für das Projekt genutzte Güter sind abschreibungsfähig, wenn diese nicht schon beim Finanzamt angemeldet wurden.

Als Sachkosten zählen Güter im Wert bis zu 410 Euro netto.

Baumaßnahmen und Investitionen sind nicht förderfähig! Ausnahmen: Beispiel: Bei einem Projekt
zur Wohnumfeldverbesserung, bei dem z.B. Jugendliche oder Arbeitslose an Arbeit herangeführt werden sollen, liegt die Grenze bei 2.100 Euro für die Kosten von Materialien (darin ein Gut nicht über 410 Euro). Die Maßnahme muss in Eigenleistung erfolgen. Personalkosten für eine professionelle Firma sind nicht förderfähig; jedoch für eine Person zur Anleitung/Qualifizierung.

 

Antrag

Der Projekttitel sollte so gewählt werden, dass er die Zielgruppe enthält bzw. das Ziel nennt z.B. Qualifizierung oder Weiterbildung o.ä. Der Titel soll von den Menschen aus gesehen werden und nicht von einem möglichen Produkt wie z.B. einer Bank, die von Jugendlichen gebaut wird.

Die zu nennenden Indikatoren müssen am Ende des Förderzeitraumes messbar sein. Überschaubare
Indikatoren auswählen.

Gender Mainstreaming muss im Konzept Beachtung finden. Es genügt nicht zu schreiben, "Gender Mainstreaming wird berücksichtigt“, sondern es muss von den Problemlagen der Zielgruppen ausgegangen werden, ob das Projekt ausschließlich für weibliche oder männliche Teilnehmer/innen ist oder für gemischten Teilnehmerkreis und warum. Das Projekt muss der unterschiedlichen Lebenssituation von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen Rechnung tragen.

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Soziale Stadt Düren

Hier finden Sie interessante Internetseiten die im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Programm
"Soziale Stadt" und den damit verbundenen Begleitprogrammen bzw. der wissenschaftlichen
Begleitung stehen.

 

- Stadt Düren

- Sozialdienst katholischer Frauen

- Lokales Kapital für soziale Zwecke

- Deutschsprachige ESF-Seiten der Europäischen Kommission

- Entwicklung und Chancen - E&C

- Deutsches Institut für Urbanistik

- Deutsches Jugendinstitut - DJI

Hinweis:

Die Reihenfolge der Links ist rein zufällig gewählt, sie soll also keine Wertung der jeweiligen Seite darstellen.

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